FSJ - Anerkennung für das Engagement

FSJ Hände
  • Der Freistaat Bayern fördert das FSJ seit vielen Jahren mit Landesmitteln. Dadurch kann die hohe Qualität und der Standard im Freiwilligendienst erhalten bleiben.
  • Das FSJ ist ein freiwilliges Engagement und wird daher unentgeltlich ausgeübt. Die Freiwilligen erhalten als Anerkennung ihres Engagements während ihrer Dienstzeit ein angemessenes
    Taschengeld sowie entweder freie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder stattdessen entsprechende Geldersatzleistungen.
    Zudem sind die Freiwilligen im FSJ beitragsfrei gesetzlich sozialversichert und haben Anspruch auf Urlaub. Bei Vorliegen der
    allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen besteht auch Anspruch auf Kindergeld.
  • Allen Freiwilligen im FSJ steht ein Freiwilligenausweis zu. Damit können die Freiwilligen Vergünstigungen erhalten. Ab September 2023
    erhalten Freiwilligendienstleistende in Bayern das Deutschlandticket statt für 49 Euro pro Monat ermäßigt für 29 Euro pro Monat.
  • Bei Beendigung des FSJ können die Freiwilligen von ihrem Träger ein individuelles qualifizierendes Zeugnis über Art und Dauer des
    Freiwilligendienstes erhalten. In das Zeugnis können auch berufsqualifizierende Merkmale des FSJ aufgenommen werden; dies kann den Start in das Berufsleben erleichtern.
  • Als Anerkennung für ihr besondere Engagement erhalten die Freiwilligendienstleistenden im FSJ, im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne weitere Voraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte. Sie bietet zahlreiche Vergünstigungen von Freistaat Bayern, Kommunen und privaten
    Anbietern. Seit dem Frühjahr 2023 können Inhaber der Ehrenamtskarte z.B. gratis mit den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt fahren.
    Die Ehrenamtskarte gibt es seit Juli 2023 auch digital. Dieses Angebot des Freistaats Bayern an die bayerischen Kommunen hängt allerdings
    davon ab, ob der jeweilige Landkreis/die jeweilige kreisfreie Stadt am Verfahren der digitalen Ehrenamtskarte teilnimmt.

Text: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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