FSJ – Unterschied zu einem Arbeitsverhältnis
Das FSJ ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein besonderes Format des Bürgerschaftlichen Engagements. In § 1 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) heißt es: „Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit der