Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung bearbeiten Anträge auf Leistungen, etwa auf Investitionsförderung für Unternehmen, und veranlassen deren Auszahlung. Weiter sind sie mit der Erhebung von Steuern und anderen Abgaben bzw. Entgelten befasst und prüfen die Einhaltung von Auflagen. Sie kontrollieren die rechtmäßige Verwendung zweckgebundener Mittel, erlassen Verwaltungsakte und bearbeiten Widersprüche. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen oder Rat suchende Bürger. In der Personalverwaltung führen sie Personalakten und berechnen Bezüge und Gehälter. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt.
Beschäftigungsbetriebe:
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung finden Beschäftigung
Arbeitsorte:
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung arbeiten in erster Linie in Büroräumen.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Verwaltungen in der Fachrichtung Landesverwaltung überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein, in den zusammengefassten Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung überwiegend mit mittlerem Bildungsabschluss.
Anforderungen:
Schulfächer: