Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern beraten Selbstständige und Unternehmen auf der Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen. Sie bearbeiten Anträge auf Eintragung und Löschung im Handelsregister. In diesem Rahmen überprüfen sie auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes.
In der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise am Erstellen und Ausführen von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt. Zudem führen sie Vermögensnachweise und bearbeiten Zahlungsvorgänge.
Beschäftigungsbetriebe:
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern finden Beschäftigung
Arbeitsorte:
erwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern arbeiten in erster Linie in Büroräumen.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Verwaltungen in der Regel Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Anforderungen:
Schulfächer: