Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse sowie die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers für Versicherungsfälle und die Mitgliedschaft von Unternehmen. Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen sowie Finanzierungsfragen. Außerdem stellen sie Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten fest und veranlassen Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene. Im Rahmen von Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen sie Rechnungen über medizinische oder Sachleistungen, Reisekosten und Verdienstausfälle. Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.
Beschäftigungsbetriebe:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung finden Beschäftigung
Arbeitsorte:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung arbeiten in erster Linie in Büroräumen oder Großraumbüros.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst sowie im Homeoffice bzw. mobil.
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Anforderungen:
Schulfächer:
Mathematik (z.B. beim Berechnen von Versicherungsbeiträgen)
Deutsch (z.B. beim Erledigen von Geschäftsbriefen und anderem Schriftverkehr)
Wirtschaft/Recht (z.B. für die Prüfung von Versicherungsansprüchen bei Arbeitsunfällen)
Politik/Sozialkunde (z.B. um Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen)
Quelle: BERUFENET der Arbeitsagentur