Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse von Landwirten bzw. Landwirtinnen und deren mitversicherten Familienangehörigen. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der landwirtschaftlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und veranlassen deren Zahlung. Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.
Beschäftigungsbetriebe:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung finden Beschäftigung
Arbeitsorte:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung arbeiten in erster Linie in Büroräumen/Großraumbüros und in Besprechungsräumen.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst sowie im Homeoffice bzw. mobil.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Anforderungen:
Schulfächer:
Quelle: BERUFENET der Arbeitsagentur