Musikfachhändler m/w/d

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Musikfachhändler m/w/d

Was macht man in diesem Beruf?

Musikfachhändler/innen beraten ihre Kunden fachgerecht über das musikspezifische Sortiment. Sie erläutern Musikinstrumente und spielen diese an, damit sich die Kunden einen Eindruck vom Klang verschaffen können. Wenn sie Musik-CDs anbieten, informieren Musikfachhändler/innen auch über aktuelle Trends. Sie nehmen Reklamationen entgegen und tauschen fehlerhafte Waren oder Fehlkäufe um. Bei Bedarf informieren sie Kunden über Urheber- und Verwertungsrechte von Musiktiteln, CDs oder auch Notenmaterial. Sie geben Warenbestellungen auf, bedienen die Verkaufskasse und erstellen Rechnungen. Bei der Sortimentsgestaltung wirken sie ebenfalls mit und berücksichtigen hierbei Entwicklungen auf dem Musikmarkt. In Vertrieb und Marketing planen sie verkaufsfördernde Maßnahmen und Werbung und setzen sie um. Weitere Aufgabengebiete sind Einkauf, Lagerhaltung, Controlling sowie Personalplanung.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Musikfachhändler/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Musikfachgeschäften bzw. Musikabteilungen von Warenhäusern sowie Fachmärkten
  • im Musik-Versandhandel bzw. bei Onlineshops
  • im Musikalien-Großhandel

Arbeitsorte:

Musikfachhändler/innen arbeiten in erster Linie

  • in Verkaufsräumen
  • in Lagerräumen
  • in Büroräumen
Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. Kunden beraten)
  • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. auf Kundenwünsche eingehen)
  • Musikalische Fähigkeiten (Anspielen von Musikinstrumenten)
  • Kaufmännische Fähigkeiten und Sorgfalt (z.B. beim Kassieren und Kontieren)

Schulfächer:

  • Musik (z.B. für die Kundenberatung, für das Anspielen von Musikinstrumenten)
  • Deutsch (z.B. für das Schreiben von Geschäftsbriefen und Angeboten)
  • Wirtschaft (z.B. für die Ermittlung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, für die Preisgestaltung und Kalkulationserstellung)
  • Mathematik (z.B. für die Abwicklung von Zahlungen)

 

Quelle: BERUFENET (https://berufenet.arbeitsagentur.de)

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