Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder einem Online-Auftritt zum Zweck der Verbreitung.
- Anzeigenaufträge sind erst nach Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Nebenabreden, Platzierungen und Sondergrößen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch keinen Rechtsanspruch dar.
- Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn eine nicht sofort erkennbare Täuschung durch Unberechtigte vorliegt. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben wurden. Die Ablehnung eines Vertrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Medialeistung zu zahlende Entgelt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- Der Verlag liefert rechtzeitig vor Drucklegung Kontrollabzüge. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber diesen nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung für den Druck als erteilt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Größe der Berechnung zu Grunde gelegt.
- Die Rechnungsstellung erfolgt je zur Hälfte bei Auftragserteilung und bei Erscheinungstermin. Zahlungen sind in Euro zu leisten und sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
- Der Verlag liefert nach Erscheinen der Anzeige ein kostenloses Belegexemplar. Ist kein Belegexemplar mehr verfügbar, so tritt an seine Stelle eine Fotokopie.
- Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht zugesichert werden.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Verlages.