Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein besonderes und langjährig bewährtes Format des Bürgerschaftlichen Engagements. In Bayern hat es seit inzwischen nahezu 70 Jahren einen besonders hohen Stellenwert. Als Bildungs- und Orientierungsjahr erfreut es sich in Bayern, wo es im Übrigen seinen Ursprung hat, nach wie vor großer Beliebtheit bei jungen Menschen. Jedes Jahr leisten mehr als 4.000 junge Menschen ein FSJ in bayerischen Einsatzstellen ab.
Für alle, die sich freiwillig engagieren möchten, bietet das FSJ vielfältige Möglichkeiten: Neben einem Einsatz im „klassischen“ sozialen Bereich, wie etwa in Alten- oder Pflegeheimen oder in Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, ist auch ein Engagement in den Bereichen Kultur, Schule und Bildung, Sport, Denkmalpflege oder im politischen Leben möglich. Auch hier spielt der soziale Aspekt stets eine Rolle. Denn das FSJ ist ein Dienst am und mit den Menschen. Ein Einsatz ist eigentlich fast überall dort
denkbar, wo er in gemeinwohlorientierten Einrichtungen stattfindet und es sich um ausnahmslos arbeitsmarktneutrale Tätigkeiten handelt.
Die Freiwilligen verrichten dabei in erster Linie unterstützende zusätzliche, überwiegend praktische und an Lernzielen orientierte Hilfstätigkeiten und dürfen keine hauptamtlichen Kräfte ersetzen.
Das FSJ ist ein sogenannter Jugendfreiwilligendienst und stellt ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr speziell für Jugendliche und junge Erwachsene dar. Grundsätzlich steht es jedem jungen Menschen offen. Freiwillige müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt und dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
An wen richtet sich das FSJ und wer profitiert davon?
Das FSJ richtet sich in der Regel an junge Menschen in der Zeit nach Beendigung der Schulausbildung und vor dem Berufseinstieg. Manche Teilnehmer leisten ein FSJ aber auch zwischen Ausbildung und Studium ab.
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate und es kann auf 18 Monate verlängert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann es sogar bis zu 24 Monate geleistet werden.
Das FSJ wird durch Träger organisiert und durchgeführt. Diese Träger sind zentrale Stelle und Ansprechpartner für die Freiwilligen. Sie sind auch für die Zulassung der Einsatzstellen im FSJ, in denen die Freiwilligen während des FSJ tätig sind, zuständig. Ihre zentrale Aufgabe ist die Sicherstellung und Durchführung der umfassenden pädagogischen Begleitung während des
FSJ. Bei einem FSJ von 12 Monaten besteht Anspruch auf mindestens 25 Seminar- und Bildungstage, während denen die Freiwilligen vielfältige Kenntnisse und soziale Kompetenzen erlangen, die ihnen im Dienst, aber auch im späteren Leben weiterhelfen werden.
Einen Überblick über die aktuell in Bayern zugelassenen Träger des FSJ und die Einsatzmöglichkeiten sind auf der Website zum FSJ in Bayern unter www.fsj.bayern.de zu finden.
Manche Träger und Einsatzstellen verlangen, dass die Teilnehmer volljährig sind. Eine Teilnahme am FSJ ist mit Zustimmung der Träger und der Einsatzstelle unter 18 Jahren möglich. Dann gelten besondere Schutzvorschriften für Minderjährige.
Ein freiwilliges Engagement ist nicht nur besonders wertvoll für den Freiwilligen selbst, sondern auch für die Gesellschaft. Es unterstützt die individuelle Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und hilft ihnen, sich beruflich und sozial zu orientieren. Denn es erweitert den Horizont, sich sozial zu engagieren und um Menschen zu kümmern, die Unterstützung
brauchen. Auch für das eigene Selbstwertgefühl junger Menschen ist es positiv, hautnah zu erleben, wie wichtig die eigene Tätigkeit für einen anderen Menschen sein kann. Diese Erfahrung ist enorm bereichernd.
Text: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales