Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen und veranlassen deren Zahlung an die Versicherten oder an Hinterbliebene. Sie arbeiten mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.
Beschäftigungsbetriebe:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung finden Beschäftigung
Arbeitsorte:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung arbeiten in erster Linie in Büro-, Besprechungsräumen und Großraumbüros.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst sowie im Homeoffice bzw. mobil.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Anforderungen:
Schulfächer:
Quelle: BERUFENET der Arbeitsagentur