Sozialversicherungs- fachangestellter – Rentenversicherung m/w/d

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Sozialversicherungs- fachangestellter – Rentenversicherung m/w/d

Was macht man in diesem Beruf?

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen und veranlassen deren Zahlung an die Versicherten oder an Hinterbliebene. Sie arbeiten mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung finden Beschäftigung

  • bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern und Verbänden der Sozialversicherungsträger
  • in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder im Versicherungsgewerbe

Arbeitsorte:

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung arbeiten in erster Linie in Büro-, Besprechungsräumen und Großraumbüros.

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst sowie im Homeoffice bzw. mobil.

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung von Kunden)
  • Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den Rechtsvorschriften)
  • Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Daten der Rentenversicherten)

Schulfächer:

  • Mathematik (z.B. beim Berechnen von Versicherungsbeiträgen)
  • Deutsch (z.B. beim Erledigen von Geschäftsbriefen und anderem Schriftverkehr)
  • Wirtschaft/Recht (z.B. für das Berechnen von Rentenzahlungen)
  • Politik/Sozialkunde (z.B. um Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen)

Quelle: BERUFENET der Arbeitsagentur

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