Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig. Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits- und Pflegefall, wobei sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten zusammenarbeiten. Ferner veranlassen bzw. überwachen sie die EDV-gestützte Berechnung und Einziehung von Beiträgen und beraten Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus sind sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung tätig und setzen z.B. rechtliche Änderungen um.
Beschäftigungsbetriebe:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung finden Beschäftigung
Arbeitsorte:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung arbeiten in erster Linie in Büroräumen/Großraumbüros und in Besprechungsräumen.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst sowie im Homeoffice bzw. mobil.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Anforderungen:
Schulfächer:
Quelle: BERUFENET der Arbeitsagentur