Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind daran beteiligt, Personen, Objekte und Werte zu sichern und zu schützen. Im Pfortendienst stellen sie sicher, dass nur berechtigte Personen die Betriebsanlagen betreten. Bei Kontrollgängen durch die Firmengebäude und über das Betriebsgelände überprüfen sie die Einhaltung betrieblicher und gesetzlicher Vorschriften, z.B. des Brand- und Umweltschutzes, sowie das einwandfreie Funktionieren der sicherheitstechnischen Einrichtungen. Stellen sie Mängel fest, sorgen sie für deren Beseitigung.
Im Veranstaltungsdienst führen sie Besucherkontrollen durch, stellen Absperrungen auf, sorgen dafür, dass Fluchtwege und Notausgänge ordnungsgemäß gekennzeichnet und offen gehalten werden. Im Verkehrsdienst führen sie Streifengänge auf Bahnhöfen, Flughäfen oder in Verkehrsmitteln durch und nehmen Sicherheitskontrollen vor. Sie können auch als Fahrer/in oder Beifahrer/in von Werttransporten oder im Personenschutz tätig sein.
Beschäftigungsbetriebe:
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit finden Beschäftigung in erster Linie
Arbeitsorte:
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in erster Linie
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss oder Hauptschulabschluss ein.
Anforderungen:
Schulfächer:
Quelle: BERUFENET der Arbeitsagentur