Hörakustiker/innen beraten Kunden hinsichtlich unterschiedlicher Arten von Hörsystemen bzw. Gehörschutz. Dabei gehen sie auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden ein. Sei es, dass eine Altershörschwäche vorliegt oder erhöhte Geräuschbelastung im Beruf gegeben ist. Um ein Hörgerät optimal anpassen zu können, führen sie Tests zur Hörleistung durch, z.B. untersuchen sie, wie gut Kunden hohe und tiefe Töne oder Sprache wahrnehmen können. Auch stellen sie Otoplastiken für Hörgeräte oder als Gehörschutz her. Dafür nehmen sie Abdrücke vom Gehörgang, passen die Ohrstücke individuell am Kunden an, bauen die Maßohrstücke in die Hörsysteme ein und nehmen die akustischen Feineinstellungen vor. Sie weisen die Kunden in die Bedienung von Hörsystemen ein und führen Service- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durch. Zudem übernehmen sie kaufmännische und verwaltende Arbeiten, erledigen z.B. die Korrespondenz, kalkulieren Angebote und erstellen Abrechnungen für Krankenkassen oder Kunden.
Beschäftigungsbetriebe:
Hörakustiker/innen finden Beschäftigung in Betrieben des Hörakustiker-Handwerks sowie bei industriellen Herstellern von Hörsystemen.
Arbeitsorte:
Hörakustiker/innen arbeiten in erster Linie in Werkstätten, Verkaufsräumen, Akustiklabors und Büroräumen.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.
Anforderungen:
Schulfächer:
Quelle: BERUFENET (https://berufenet.arbeitsagentur.de)