Bestattungsfachkraft m/w/d

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Bestattungsfachkraft m/w/d

Was macht man in diesem Beruf?

Bestattungsfachkräfte betreuen bei einem Todesfall die Hinterbliebenen, beraten sie, klären mit ihnen die Details der Bestattung ab und koordinieren die damit zusammenhängenden Arbeiten. Verstorbene überführen sie zunächst z.B. ins Bestattungsinstitut, wo sie sie hygienisch und kosmetisch versorgen, dann zum Bestattungsort. Sie richten Särge oder Urnen her, legen Gräber an und gestalten die Trauerfeierlichkeiten. Zu ihren kaufmännischen Aufgaben gehören die Vermittlung von Bestattungsvorsorgeverträgen, die Kostenkalkulation und die Abrechnung mit Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften und Kunden.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Bestattungsfachkräfte finden Beschäftigung

  • in Bestattungsinstituten
  • auf Friedhöfen
  • in Krematorien
  • in Friedhofsverwaltungen

Arbeitsorte:

Bestattungsfachkräfte arbeiten in erster Linie

  • in Geschäfts- und Büroräumen
  • in Werkstätten
  • im Freien am Grab
  • in Aufbahrungshallen und Krematorien
Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe und Verwaltungen überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Einfühlungsvermögen (z.B. beim Umgang mit trauernden Hinterbliebenen)
  • Psychische Stabilität (z.B. beim Anblick Verstorbener)
  • Sorgfalt und Umsicht (z.B. beim Gestalten von Todesanzeigen oder beim Vorbereiten der Verstorbenen für die Bestattung)
  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. beim Beraten der Kunden über Bestattungsarten bzw. in der Bestattungsvorsorge)
  • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. beim Eingehen auf individuelle Wünsche der Hinterbliebenen)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. für eine qualifizierte Kundenberatung und das Verfassen von Traueranzeigen)
  • Mathematik (z.B. für das Abrechnen von Bestattungsverträgen)
  • Werken/Technik (z.B. für das Ausstatten von Särgen)
  • Psychologie/Ethik (z.B. für einen pietätvollen Umgang mit den Angehörigen und den Verstorbenen)

 

Quelle: Berufenet der Arbeitsagentur 

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